teilnahme- & stornobedingungen
anwendungs- & geltungsbereich
diese teilnahme- & stornobedingungen gelten für sämtliche vom nellinggut abgehaltenen veranstaltungen, wie insbesondere nellingtouren (also hofführungen) und kurse, und sind sinngemäß sowohl gegenüber konsumenten im sinne des konsumentenschutzgesetzes als auch unternehmen nach den einschlägigen österreichischen gesetzlichen regelungen anwendbar.
vertragspartner:innen sind eveline bruynincx & florian böhm (im folgenden kurz “nellinggut”) einerseits und der/die teilnehmer:in andererseits.
anmeldung, storno, preise
die anmeldung samt zahlung erfolgt über unseren online shop.
bei einer stornierung bis dreißig tage vor beginn der jeweiligen veranstaltung werden 20% des preises als stornogebühr einbehalten, bis einen tag vor beginn der veranstaltung 75%. ab beginn der veranstaltung erfolgt keine rückerstattung des jeweiligen preises.
alle angeführten preise verstehen sich in euro und beinhalten die aktuell gültige österreichische mehrwertsteuer. bei änderungen des aktuell gültigen mehrwertsteuersatzes hat das nellinggut das recht, die preise entsprechend anzupassen. sämtliche preise beinhalten lediglich die jeweiligen veranstaltungspreise, allfällige reise-, verpflegungs- oder nächtigungskosten sind nicht inkludiert.
gewährleistung
der konkrete ablauf der jeweiligen veranstaltungen liegt im ermessen der veranstalter. jahreszeiten- und betriebsbedingt kann es sein, dass bestimmte bereiche des nellinggutes ohne angabe von gründen nicht zu besichtigen sind.
aus wichtigem grund wie beispielsweise erkrankung der vortragenden oder zu geringer teilnehmerzahl kann die veranstaltung verschoben oder abgesagt werden. in diesem fall werden sich die veranstalter um einen passenden ersatztermin bemühen. nur, wenn dies aus welche gründen immer von den veranstaltern nicht möglich ist, wird der teilnahmebeitrag rückerstattet. darüber hinausgehende ansprüche sind ausgeschlossen.
haftung
generell haften die veranstalter nicht für leichte fahrlässigkeit.
die teilnahme an den veranstaltungen am nellinggut erfolgt immer auf eigene gefahr. dementsprechend ist auf wetterangepasste, geeignete kleidung und insbesondere auf ein passendes schuhwerk zu achten. gefahrenstellen sind am nellinggut nicht extra gekennzeichnet. es ist daher auch den anweisungen der veranstalter bzw vortragenden ist folge zu leisten und dürfen sich die teilnehmer:innen bei führungen nicht von der gruppe entfernen.
die im rahmen der veranstaltungen am nellinggut vermittelten arbeitsweisen und techniken sind an die umgebungsbedingungen am nellinggut angepasst. ihre übernahme zur anwendung an anderen orten ist daher ohne berücksichtigung der dortigen rahmen- & umweltbedingungen wie klima, vegetation, boden etc nicht ohne weiteres möglich. die veranstalter übernehmen daher keinerlei haftung für den erfolg, die verwendung oder den einsatz der vermittelten arbeitsweisen, techniken beziehungsweise des erlangten wissens.
es ist möglich, dass teilweise auch alte arbeitsweisen oder -techniken vorgeführt oder vermittelt werden, die nicht mehr dem heutigen stand der sicherheit entsprechen. das gilt ebenso für alte land- & forstwirtschaftliche geräte. wer daran teilnimmt, handelt daher auf freiwilliger basis und auf eigenes risiko.
photos, video- & audioaufnahmen
photographieren durch den/die teilnehmer:in ist in den öffentlich zugänglichen bereichen erlaubt, nicht jedoch in privaträumen oder nicht zugänglichen bereichen. ihre nutzung ist ausschließlich für private zwecke gestattet, eine sonstige veröffentlichung einschliesslich von internet und social media nur nach vorheriger schriftlicher genehmigung durch das nellinggut.
der/die teilnehmer:in stimmen ausdrücklich zu, dass vom nellinggut oder ihm beauftragten dritten die jeweilige veranstaltung mit foto, video oder audio aufgenommen und diese aufnahmen, auch in gekürzter form, für werbung, website sowie publikationen verwendet werden dürfen.
allgemeine bestimmungen
sofern nicht von gesetzes wegen zwingend anderes gilt, wird waidhofen an der ybbs als gerichtsstand vereinbart, für streitigkeiten vor dem bezirksgericht das bezirksgericht waidhofen an der ybbs, ansonsten das landesgericht st. pölten.
sämtliche vereinbarungen bedürfen der schriftlichkeit, einschliesslich des abgehens von der schriftform.
es gilt ausschließlich österreichisches recht unter ausschluss des un-kaufrechtes.